einfach Formular ausfüllen und eVB Nummer für die Kurzzeitkennzeichen sofort per SMS oder E-Mail erhalten.
Kurzzeitkennzeichen und elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Wer mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Probefahrt oder eine Fahrzeugüberführung plant, muss das Kraftfahrzeug vorher anmelden. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung und ohne Versicherungsschutz darf sich kein Auto oder Motorrad auf der Straße fortbewegen.
Für genau diese Situation ist das Kurzzeitkennzeichen vorgesehen. Die Verwendung dieses Kennzeichens ist im § 16 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) geregelt. Mit dem Kurzzeitkennzeichen wird ein Auto oder ein Motorrad vorübergehend für fünf Tage zugelassen. Für diesen Zeitraum – auch wenn er ganz kurz ist – muss ein gültiger Versicherungsschutz garantiert werden. Dieser Versicherungsschutz lässt sich seit 2008 einfach und schnell per EVB-Nummer, also mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung, nachweisen.
Die Besonderheiten beim Kurzzeitkennzeichen
Dieses Kennzeichen darf nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden. Es ist nicht zulässig, dass es abwechselnd für mehrere Fahrzeuge benützt wird. Außerdem verliert es nach fünf Tagen seine Gültigkeit, es ist also nur zum kurzfristigen Gebrauch bestimmt. Als besondere Bestimmung kommt dazu, dass für dieses Kennzeichen keine Bescheinigung wegen einer bestandenen Abgasuntersuchung ((§ 47a StVZO) vorgeschrieben ist. Auch eine Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) ist nicht nötig. Die Regelungen für die Umweltplakette, mit der emissionsarme Fahrzeuge gekennzeichnet werden, sind beim Kurzzeitkennzeichen ebenfalls ausgenommen.
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage lang. Danach muss der Fahrzeughalter nichts unternehmen, die Gültigkeit erlischt automatisch. Bei der Beantragung muss der Personalausweis oder aber der Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung vorgelegt werden. Neu ist, dass seit dem 1. November 2012 ein Zulassungsantrag ausschließlich am Wohnort des Halters gestellt werden kann.
Überführungen ins Ausland oder aus dem Ausland
Wer ein Auto aus dem Ausland einführen möchte, kann dies nicht mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen tun. Das wäre eine verbotene Fernzulassung. Allerdings besteht innerhalb der EU der Konsens, dass die Kurzzeitkennzeichen der verschiedenen Staaten gegenseitig anerkannt sind.
Dabei müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das deutsche System des Kurzzeitkennzeichens erfüllt diese Vorgaben. Daher ist davon auszugehen, dass es in den meisten EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert wird. Wer also ein Auto nach Dänemark oder ein Motorrad nach Österreich überführen möchte, kann dies mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen tun. Zur Sicherheit empfiehlt es sich vor einer Ausfuhr, sich genau zu informieren, ob in dem entsprechenden Land das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt wird.
Bei einer Einfuhr ist zu prüfen, ob das Kurzkennzeichen des entsprechenden Staates in Deutschland anerkannt ist.
Versicherungsschutz muss in jedem Fall nachgewiesen werden
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen genehmigt wird, ist die Garantie eines gültigen Versicherungsschutzes. Mit der EVB-Nummer kann der Fahrzeughalter sofort nachweisen, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Vorteile der EVB und der EVB-Nummer
Früher gab es zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Versicherungs-Doppelkarte. Diese Regelung war umständlich und aufwendig. Das Versicherungsunternehmen händigte dem Versicherten die Bestätigung schriftlich aus.
Die Daten des Fahrzeugs und des Versicherungsunternehmens waren auf dieser Doppelkarte vermerkt. Zuerst musste die Doppelkarte in Papierform ausgehändigt werden, danach musste ein zweites Exemplar auf dem Postweg zur Niederlassung des Versicherers geschickt werden. Erst wenn dieses zweite Schriftstück bei der Versicherung eingegangen war, wurde dort bekannt, dass für das entsprechende Fahrzeug eine Schadenshaftung bestand.
Die elektronische Versicherungsbestätigung sorgt seit 2008 für eine schnelle und exakte Übermittlung der Fakten. Sie erleichtert das Verfahren der Kurzzulassung wesentlich.
Ob für ein Auto oder für ein Motorrad, ob für den Motorroller oder für den Anhänger, mit der elektronischen Versicherungsbestätigung kann jeder Fahrzeughalter blitzschnell den Nachweis des Versicherungsschutzes erbringen. Die Beantragung kann direkt online erfolgen. Als Nachweis erhält der Versicherte eine Nummer, die er der Zulassungsbehörde mitteilt. Die EVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen. Sie setzt sich aus Zahlen und Buchstaben zusammen und ist der Beleg dafür, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist.
Die EVB-Nummer im Zusammenhang mit einem Kurzzeitkennzeichen ist 30 Tage lang gültig. Das bedeutet, dass sie innerhalb dieses Zeitraums bei einer Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden kann.
Alternativ können Sie auch hier Ihre KFZ Versicherung wechseln. http://kfzversicherung-wechseln.info/