Das Kurzzeitkennzeichen – die praktische Möglichkeit für eine befristete Fahrzeugzulassung
Wer für ein paar Tage eine Zulassung für sein Auto oder sein Motorrad, für seinen LKW oder seinen Anhänger braucht, kann problemlos die 5-Tage-Zulassung nützen. Ihre Vorteile: Sie ist kostengünstig und sehr unbürokratisch erhältlich.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für einen befristeten Zeitraum
In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein Fahrzeug nicht gleich dauerhaft anzumelden. Für eine befristete Zeit gibt es die einfache Möglichkeit, sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Dafür gibt es dann auch einen speziellen Versicherungsschutz, der auf das Kurzzeitkennzeichen abgestimmt ist und äußerst einfach beantragt werden kann.
Wer ein Auto, einen LKW, ein Motorrad oder einen Anhänger nur vorübergehend zulassen, möchte, kann dafür das befristete Kennzeichen beantragen. Für eine Probefahrt, die Prüfung eines Kraftfahrzeugs, die Vorführung bei TÜV/Dekra oder für die Überführung zu einem neuen Fahrzeughalter ist es sinnvoll, diese günstige Möglichkeit zu nützen. Beim Kurzzeitkennzeichen lässt sich auf der rechten Seite die taggenaue Laufzeit ablesen. Im gelben Feld am rechten Rand sind Tag, Monat und Jahr der Gültigkeit zu sehen. Im § 16 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ist die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens exakt geregelt.
Eine dauerhafte Zulassung – Standard, aber oft unnötig
Jedes Kraftfahrzeug, das sich auf den Straßen bewegt, muss ordnungsgemäß behördlich gemeldet sein. Die Zulassungsstelle verlangt dafür bestimmte Nachweise. So muss bei einer Fahrzeugzulassung der gültige Personalausweis des zukünftigen Halters vorgelegt werden, alternativ dazu der Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts. Außerdem wird die Zulassungsbescheinigung Teil II gebraucht, wie der Fahrzeugbrief heute genannt wird. Wer minderjährig ist, benötigt eine schriftliche Einwilligungserklärung und die Personalausweise oder die Reisepässe beider Elternteile. Wer sich beim Zulassungsverfahren vertreten lassen will, muss eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die bevollmächtigte Person legitimiert sich damit und mit ihrem Personalausweis oder mit ihrem Reisepass. Firmen legen die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einen Handelsregisterauszug vor, bei Vereinen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister erforderlich. Für den Nachweis, dass ein Versicherungsschutz besteht, dient die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), ausgestellt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Soll ein im Inland erworbener Gebrauchtwagen zugelassen werden, sind noch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und der Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung beizubringen. War der Wagen vorher abgemeldet, wird darüber hinaus noch die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung benötigt.
Die Besonderheiten beim Kurzzeitkennzeichen
Das Kennzeichen gilt lediglich für ein einziges Fahrzeug. Es darf nicht abwechselnd für mehrere Fahrzeuge benützt werden. Außerdem gilt sie ausschließlich für eine Person. Nach fünf Tagen verliert es seine Gültigkeit. Es ist nur für den kurzfristigen Gebrauch bestimmt. Eine besondere Bestimmung besagt, dass hier auch keine Bescheinigung bezüglich einer absolvierten Abgasuntersuchung ((§ 47a StVZO) gefordert wird. Auch die Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) wird hier nicht verlangt. Die Umweltplakette für emissionsarme Fahrzeuge ist beim Kurzzeitkennzeichen ebenfalls ausgenommen. Bei der Antragstellung für ein Kurzzeitkennzeichen ist ein gültiger Personalausweis oder der Reisepass in Kombination mit einer Meldebestätigung erforderlich. Seit dem 1. November 2012 kann ein Zulassungsantrag übrigens nur noch am Wohnort des Halters gestellt werden.
Überführungen aus anderen Ländern oder ins Ausland
Bei einer Einfuhr kann das deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht per Fernzulassung ausgestellt werde. Doch innerhalb der EU besteht der Konsens, dass die meisten EU-Staaten die Kurzzeitkennzeichen der anderen Länder gegenseitig anerkennen. Bestimmte Vorgaben müssen dafür erfüllt sein. Das Kurzzeitkennzeichen Deutschlands erfüllt diese Bedingungen, daher wird es in den meisten EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert. Ein Auto nach England oder ein Motorrad nach Frankreich zu überführen, ist mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen möglich. Vor der Ausfuhr ist es allerdings immer ratsam, sich sicherheitshalber genau zu informieren, ob am Zielort das deutsche Kurzzeitkennzeichen toleriert wird. Wer ein Auto einführen will, muss in diesem Fall prüfen, ob das ausländische Kurzkennzeichen in Deutschland anerkannt wird.
Der umfassende Versicherungsschutz muss auch beim Kurzzeitkennzeichen garantiert sein
Eine wichtige Voraussetzung für die Ausstellung eines befristeten Kennzeichens ist der Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Die EVB-Nummer ist eine problemlose und schnelle Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu belegen. Sie kann online angefordert werden und geht dem Antragsteller per Mail in kürzester Zeit zu.